Abwassereigenkontrollverordnung - EKVO des Landes Hessen
Fachleuten ist mittlerweile bekannt, dass infolge undichter Abwasserkanäle große Mengen von Abwasser, dessen Schadstoffbelastung in den meisten Fällen nicht bekannt ist, ungeklärt in das Grundwasser eindringen können. Ebenso kann bei im Grundwasser liegenden Kanälen durch derartige Undichtigkeiten eine Infiltration von Fremdwasser erfolgen. Die Verschmutzung ist ebenfalls unerwünscht und kann gegebenenfalls auch wasserrechtliche Folgen haben.
Anforderungen an die Dichtheit von Abwasserkanälen werden behördlicherseits bereits mit Erteilung der Baugenehmigung, beispielsweise nach § 50 Hessisches Wassergesetz (HWG), gestellt. Die Genehmigungsbescheide erhalten entsprechende Auflagen und Hinweise. Nach durchgeführter wasserrechtlicher Schlussabnahme endete in der Vergangenheit weitgehend die behördliche Aufsicht über die Abwasserkanäle. Aufgrund zunehmender Erkenntnisse über Probleme schadhafter Abwasserkanäle wurde bzw. wird künftig in verschiedenen Bundesländern die Überprüfung von Kanälen durch Verordnungen geregelt.
Die Abwassereigenkontrollverordnung - EKVO des Landes Hessen hat sich auch der Problematik der Kontrolle von Abwasserkanälen gewidmet und gibt klare Regelungen für die Betreiber vor.
Die RhönEnergie Effizienz + Service GmbH hat in den vergangenen Jahren für mehr als 1.000 Kilometer Kanalisation die EKVO durchgeführt und ist damit einer der Marktführer in Osthessen.