Ihr Elektro-Check
Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen vorgeschrieben. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) als auch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) regeln eindeutig, dass der Arbeitgeber für die sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln verantwortlich ist.
Vor allem bei Unfällen oder Bränden ergibt sich bei nicht durchgeführten Prüfungen eine unmittelbare Haftung. Wie diese Prüfungen durchzuführen sind und was dabei zu beachten ist (z. B. Wiederholungsprüfungen) ist in der Unfallverhütungsvorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der DGUV geregelt.
Gerne übernehmen wir für Sie die Organisation und Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen - fachtechnisch korrekt und fristgerecht!
Prüfungspflichtig sind:
Alle Unternehmen mit mind. einem Beschäftigten!