RhönEnergie Effizienz + Service

Slide background

Gewässerschutzbeauftragte

Wir unterstützen Sie durch die Gestellung eines professionellen Gewässerschutzbeauftragten. Hierfür setzen wir die Immissionsbetrachtung der Gewässer nach dem Hessischen Leitfaden mit Hilfe einer softwaregestützten Kläranlagenüberrechnung um. 

Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m3 Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für den Gewässerschutz zu bestellen. Er berät den Benutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sind. Es gibt mehrere Regeln und Pflichten für die Gewässerschutzbeauftragten. Diese Pflichten stehen im 21. Wasserhaushaltsgesetz und können durch die zuständige Wasserbehörde noch ergänzt werden.

Der Gewässerschutzbeauftragte soll

  • beraten und darauf hinwirken
  • kontrollieren und
  • berichten

Die Verantwortlichen in der Benutzung von Gewässern, die in Personalunion auch Gewässerschutzbeauftragter für den Eigenbetrieb oder Zweckverband sind, ist meist der Konflikt schon vorprogrammiert.

Wir bieten die Lösung!

Die RhönEnergie Effizienz + Service GmbH bietet den externen Gewässerschutzbeauftragten für Benutzer von Gewässern an. Gleich, ob es sich dabei um Eigenbetriebe, Abwasserverbände, Kommunen oder Betriebe handelt, die von der zuständigen Wasserbehörde per Bescheid für die Gewässerbenutzung beauflagt wurden.

Der große Vorteil darin liegt nicht nur im wirtschaftlichen Bereich. Durch die Trennung von verantwortlicher Tätigkeit und Kontrollfunktion können Konflikte weitgehend ausgeschlossen werden.

Wir stellen Ihnen „Ihren“ professionellen Gewässerschutzbeauftragten, maßgeschneidert nach den Vorgaben und Auflagen des Ihnen von der Wasserbehörde erteilten Bescheids zur Gewässerbenutzung, zur Verfügung.

Unsere Tätigkeiten umfassen die Vorgaben aus den folgenden Gesetzen und Verordnungen:

  • Kontrollpflichten nach § 24 WHG für Abwasseranagen > 750m3
  • Kontrollpflichten aufgrund IndVO
  • Kontrollpflichten aufgrund VAwS