Lieferketten-
sorgfaltspflichten-
gesetz

Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir achten die Menschen- und Umweltrechte

Als RhönEnergie Gruppe verbessern wir Tag für Tag das Leben unserer Kundinnen und Kunden mit zukunftsweisenden Energie- und Mobilitätslösungen sowie mit unserem Freizeitangebot.

Die Menschen- und Umweltrechte zu achten und zu schützen, ist dabei Teil unseres Selbstverständnisses als Unternehmensgruppe. Daher legen wir großen Wert auf die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.

Unsere Überzeugung und unser ausdrückliches Bekenntnis zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten haben wir in einer Grundsatzerklärung sowie in unserem Informationsblatt zum LkSG gebündelt.

Unsere/n Lieferkettenbeauftragte/n erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: lieferkette@re-fd.de.

Beschwerdeportal

Darüber hinaus haben wir ein anonymes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG eingerichtet, welches in unser Hinweisgeberverfahren integriert wurde. Das Beschwerdeverfahren steht jedem offen, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. Unser Beschwerdeverfahren richtet sich in erster Linie an Personen, die in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette potenziell von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen betroffen sind. Hierzu gehören insbesondere eigene Beschäftigte, Beschäftigte bei unmittelbaren sowie mittelbaren Zulieferern oder Anwohnerinnen und Anwohner rund um die jeweiligen Standorte.

Unser webbasierter Beschwerdekanal ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr verfügbar.